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Eigentümerversammlung 2026: Ablauf, Rechte & Pflichten für WEG-Eigentümer in Bonn

Was muss auf die Tagesordnung? Wie werden Beschlüsse gefasst? Welche Rechte haben Sie? Alles Wichtige zur Eigentümerversammlung – verständlich erklärt.

✅ WEG-Reform 2020 berücksichtigt✅ IHK-zertifizierte Verwaltung✅ Protokoll in 2 Wochen

Die Eigentümerversammlung ist das wichtigste Entscheidungsgremium einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Hier werden Jahresabrechnungen genehmigt, Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen und die Hausverwaltung bewertet. Wer seine Rechte kennt, kann aktiv mitgestalten – und schlechte Entscheidungen verhindern.

Seit der WEG-Reform 2020 haben sich wichtige Regelungen geändert. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick – speziell für Eigentümer in Bonn und NRW.

5,0
„Eigentümerversammlungen immer gut vorbereitet und professionell moderiert." – WEG-Eigentümer aus Bonn · Google-Bewertung
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Ablauf einer Eigentümerversammlung

1

Einladung (mind. 3 Wochen vorher)

Die Hausverwaltung muss alle Eigentümer mindestens 3 Wochen vor dem Termin schriftlich einladen. Die Einladung muss Ort, Zeit und die vollständige Tagesordnung enthalten. Fehlende Tagesordnungspunkte können nicht beschlossen werden.

2

Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Die Versammlung wird von der Hausverwaltung eröffnet. Seit der WEG-Reform 2020 ist die Versammlung immer beschlussfähig – unabhängig von der Anzahl der Erschienenen. Das ist eine wichtige Neuerung gegenüber dem alten Recht.

3

Abarbeitung der Tagesordnung

Jeder Tagesordnungspunkt wird vorgestellt, diskutiert und abgestimmt. Die Hausverwaltung moderiert die Versammlung und protokolliert alle Beschlüsse. Eigentümer haben das Recht, zu jedem Punkt zu sprechen.

4

Beschlussfassung

Die meisten Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Für bestimmte Maßnahmen (z.B. bauliche Veränderungen, Änderung der Gemeinschaftsordnung) ist eine qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit erforderlich.

5

Protokollierung und Versand

Alle Beschlüsse werden im Protokoll festgehalten und innerhalb von 4 Wochen an alle Eigentümer verschickt. Das Protokoll ist die rechtliche Grundlage für alle gefassten Beschlüsse. Verbundhaus verschickt das Protokoll innerhalb von 2 Wochen.

Typische Tagesordnung einer ordentlichen Eigentümerversammlung

1Bericht der Hausverwaltung über das abgelaufene Wirtschaftsjahr
2Genehmigung der Jahresabrechnung
3Entlastung der Hausverwaltung
4Genehmigung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr
5Beschlüsse über Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
6Beschlüsse über Sonderumlagen (falls erforderlich)
7Wahl des Verwaltungsbeirats
8Verschiedenes / Sonstiges
Tipp: Reichen Sie Ihre Tagesordnungspunkte mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich bei der Verwaltung ein. Nur so können Ihre Anliegen offiziell beschlossen werden.
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Ihre Rechte als WEG-Eigentümer in Bonn

📋Recht auf Einberufung

20 % der Eigentümer können jederzeit eine außerordentliche Versammlung verlangen.

🗣️Rederecht

Jeder Eigentümer hat das Recht, zu jedem Tagesordnungspunkt zu sprechen.

🗳️Stimmrecht

Jeder Eigentümer hat mindestens eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner Einheiten.

📄Einsichtsrecht

Sie können jederzeit Einsicht in alle Verwaltungsunterlagen verlangen.

⚖️Anfechtungsrecht

Rechtswidrige Beschlüsse können innerhalb eines Monats beim Amtsgericht angefochten werden.

🔍Auskunftsrecht

Die Verwaltung muss alle Fragen zu Kosten, Verträgen und Maßnahmen beantworten.

Mehrheitserfordernisse bei Beschlüssen

BeschlussartMehrheitBeispiele
Einfacher BeschlussEinfache MehrheitJahresabrechnung, Wirtschaftsplan, Verwalterwahl
Qualifizierter BeschlussDoppelt qualifizierte MehrheitBauliche Veränderungen mit erheblichen Kosten
Vereinbarungsändernder BeschlussAlle EigentümerÄnderung der Gemeinschaftsordnung
Umlaufbeschluss100 % ZustimmungDringende Maßnahmen ohne Versammlung

Warnsignale: Wann Ihre Hausverwaltung die Eigentümerversammlung schlecht organisiert

Einladung kommt weniger als 3 Wochen vor dem Termin
Tagesordnung ist unvollständig oder unklar formuliert
Jahresabrechnung wird nicht rechtzeitig vor der Versammlung verschickt
Protokoll wird nicht innerhalb von 4 Wochen zugestellt
Fragen der Eigentümer werden nicht oder ausweichend beantwortet
Keine Möglichkeit zur digitalen Teilnahme (seit WEG-Reform 2020 möglich)

Erkennen Sie mehrere dieser Warnsignale? Das könnte ein Hinweis sein, dass ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll ist.

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Häufige Fragen zur Eigentümerversammlung

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