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Ratgeber · WEG-Verwaltung

Verwalterwechsel in 5 Schritten: Hausverwaltung wechseln leicht gemacht

Unzufrieden mit Ihrer aktuellen WEG-Verwaltung? Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt Fristen, Beschlussfassung und Übergabe – damit der Wechsel reibungslos gelingt.

Lesedauer: ca. 8 Minuten Aktualisiert: April 2026 WEG-Reform 2020 berücksichtigt

Wann lohnt sich ein Verwalterwechsel?

Ein Verwalterwechsel ist keine Kleinigkeit – er erfordert Zeit, Koordination und einen Mehrheitsbeschluss. Dennoch lohnt er sich in vielen Fällen: Eine schlechte Hausverwaltung kostet Eigentümergemeinschaften langfristig deutlich mehr als die Kosten eines Wechsels.

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Kommunikation

Keine Rückmeldung auf Anfragen, Eigentümer werden nicht informiert

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Abrechnung

Fehlerhafte Jahresabrechnungen, verspätete Wirtschaftspläne

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Instandhaltung

Schäden werden ignoriert, Handwerker nicht beauftragt

1

Mehrheit sichern und Gründe dokumentieren

Zeitaufwand: 2–4 Wochen

Bevor Sie den Wechselprozess offiziell anstoßen, sollten Sie sicherstellen, dass eine Mehrheit der Eigentümer hinter dem Vorhaben steht. Ein Verwalterwechsel erfordert einen Mehrheitsbeschluss – ohne ausreichende Unterstützung scheitert das Vorhaben auf der Eigentümerversammlung.

Typische Gründe für einen Verwalterwechsel

Schlechte Erreichbarkeit und Kommunikation
Fehlerhafte oder verspätete Jahresabrechnungen
Vernachlässigung von Instandhaltungsmaßnahmen
Intransparente Kostenabrechnung
Keine Vorbereitung der Eigentümerversammlung
Überhöhte Verwaltungsgebühren ohne Leistung

Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie alle Mängel schriftlich mit Datum und Beleg (E-Mails, Fotos, Protokolle). Diese Dokumentation stärkt Ihre Position auf der Eigentümerversammlung und kann bei außerordentlicher Kündigung aus wichtigem Grund entscheidend sein.

2

Verwaltervertrag und Kündigungsfristen prüfen

Zeitaufwand: 1 Woche

Der Verwaltervertrag regelt, wann und wie die Zusammenarbeit beendet werden kann. Seit der WEG-Reform 2020 (§ 26 WEG) gelten klare gesetzliche Regelungen – viele ältere Verträge weichen jedoch davon ab.

KündigungsartFristVoraussetzung
Ordentliche Kündigung6 Monate nach AbberufungMehrheitsbeschluss
Außerordentliche KündigungSofortWichtiger Grund
Vertragsende (Zeitvertrag)AutomatischAblauf der Bestelldauer
Einvernehmliche AufhebungIndividuellEinigung beider Parteien

Wichtig: Bestelldauer vs. Vertragsende

Seit der WEG-Reform 2020 darf die Bestelldauer maximal 5 Jahre betragen. Die Abberufung beendet das Amt sofort – der Verwaltervertrag läuft jedoch noch bis zu 6 Monate weiter, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

3

Neue Hausverwaltung auswählen

Zeitaufwand: 4–6 Wochen

Die Auswahl der neuen Verwaltung ist der entscheidende Schritt. Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern vor allem Leistung, Transparenz und Erreichbarkeit.

Checkliste: Das sollte eine gute Hausverwaltung bieten

Transparente Preisstruktur ohne versteckte Kosten
Fester Ansprechpartner für Ihre WEG
Digitales Eigentümerportal mit Echtzeitzugang
Nachweisbare Erfahrung mit WEGs ähnlicher Größe
Lokale Präsenz und Kenntnis des Marktes
Schnelle Reaktionszeiten (max. 24h)
Referenzen von bestehenden Kunden
Klarer Verwaltervertrag ohne Fallstricke

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4

Eigentümerversammlung und Beschlussfassung

Zeitaufwand: 2–4 Wochen

Der Verwalterwechsel muss formal durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung vollzogen werden. Zwei separate Beschlüsse sind erforderlich: die Abberufung des alten und die Bestellung des neuen Verwalters.

Ablauf der Eigentümerversammlung

1

Einladung versenden

Mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich mit Tagesordnung (§ 24 WEG). Jeder Eigentümer muss eingeladen werden.

2

Tagesordnungspunkte festlegen

TOP 1: Abberufung des aktuellen Verwalters. TOP 2: Bestellung des neuen Verwalters. TOP 3: Beauftragung zur Vertragsunterzeichnung.

3

Abstimmung und Protokoll

Einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Das Protokoll muss den Beschluss mit Abstimmungsergebnis dokumentieren.

4

Beschluss-Sammlung aktualisieren

Alle Beschlüsse sind in die Beschluss-Sammlung einzutragen (§ 24 Abs. 7 WEG). Dies ist Pflicht des Verwalters.

5

Übergabe und Unterlagen sichern

Zeitaufwand: 4–8 Wochen

Die Übergabe ist der kritischste Teil des Verwalterwechsels. Die alte Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet, alle Unterlagen vollständig zu übergeben. Setzen Sie klare Fristen und dokumentieren Sie alles schriftlich.

Vollständige Übergabe-Checkliste

Alle Protokolle der Eigentümerversammlungen
Jahresabrechnungen der letzten 10 Jahre
Wirtschaftspläne und Rücklagenübersicht
Alle Verträge (Versicherungen, Dienstleister)
Kontozugänge und Hausgeldkonto-Vollmacht
Schlüssel und Zugangscodes
Beschluss-Sammlung (vollständig)
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
Offene Forderungen und Verbindlichkeiten
Laufende Schadensmeldungen und Aufträge

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Häufige Fragen zum Verwalterwechsel

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